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Forensische Gutachten


Gutachten werden auf Anfrage von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälten und sonstigen Institutionen in folgenden Bereichen erstattet:

  • Gutachten zur Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) und zu den Voraussetzungen einer Maßregel der Besserung und Sicherung (§§ 63 ff. StGB)


  • Gutachten zur Diagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung


  • Kriminalprognostische Gutachten zur Frage der bedingten Entlassung aus dem Maßregelvollzug, aus lebenslanger Freiheitsstrafe oder bei langer Haftstrafe


  • Gutachten zur Vollzugsgestaltung, zur Lockerungsprognose, zur Behandlungsindikation und Therapiemotivation von Straftätern


  • Gutachten zur Aussagetüchtigkeit eines Zeugen, wenn diese wegen einer psychischen Krankheit in Frage steht


  • Gutachten zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen


  • Möglich ist auch eine methodenkritische Stellungnahme im Hinblick auf vorliegende Gutachten.




       Aktuelle Kursangebote
    Kurse werden demnächst neu terminiert.

       Veröffentlichungen
    Traumaspezifische Fragestellungen im forensischen Kontext. In: Handbuch der Psychotraumatologie Hrsg.: G.Seidler, H.Freyberger, A.Maercker.



    Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche - Aktuelle Befunde in: "Trauma & Gewalt. Forschung und Praxisfelder.", Heft 02/2010, S. 94-104.

    Verhandlungsgegenstand Mensch: Das Phänomen Entführung aus integrativ kriminalpsychologischer Sicht in: "Trauma & Gewalt. Forschung und Praxisfelder.", Heft 03/2008, S. 192-202.


       Vorlesungsmaterialien
    Materialien zu der Lehrveranstaltung "Notfallpsychologie" an der Universität Heidelberg im WS 2010/2011

    © 2004-2012 Dr. Dipl.-Psych. Ursula Gasch | Impressum