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Therapie von StraftäternTätertherapie ist Opferschutz!Therapie mit Straftätern dient in erster Linie dazu, das Risiko weiterer Straftat-begehungen zu vermindern und weitere Delikte zu vermeiden. Insofern handelt es sich bei der psychotherapeutischen Arbeit mit Tätern gleichsam um einen ungemein wichtigen Beitrag zur Verminderung des Risikos, Opfer einer Straftat zu werden.An wen richtet sich das Angebot?Das psychotherapeutische Angebot richtet sich vornehmlich an Personen, welche insbesondere wegen der Begehung von Gewalt- und Sexualdelikten mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind oder aber in Konflikt zu geraten drohen.BehandlungskonzeptionNeben der Unterstützung beim Aufbau der Veränderungsmotivation steht zunächst die Abklärung der Rückfallgefahr im Vordergrund. Die therapeutische Arbeit mit Gewalt- und Sexualstraftätern basiert auf einem Verständnis, das den Klienten Verantwortung für ihr Handeln zuspricht und sie nicht einfach zu Opfern von Lebensumständen oder Defiziten erklärt. Folglich werden in der Therapie Kompetenzen vermittelt, welche tatbegünstigende Einstellungen und Wahrnehmungen verändern und Selbstregulationsfertigkeiten (zur Bewältigung delinquenter Impulse) sowie Opferempathie fördern will. Im Mittelpunkt der Behandlung steht die systematische Analyse von (potenziellen) Risikosituationen und von Risikoverhalten. Dies betrifft Verhaltensweisen, welche an sich harmlos erscheinen, aber im individuellen Fall als Risikoverhalten zu bewerten sind.
Aber auch die Situation nach einem etwaigen Rückfall steht im Fokus der Behandlung, da Verzweiflungs- und Panikreaktionen von fortgesetztem Tatverhalten bis zum Suizid zu befürchten sind.BehandlungsvoraussetzungenGrundlegende Voraussetzung für die Behandlung ist der Wille des Klienten zur Auseinandersetzung mit den durch sein Verhalten zutage getretenen bzw. tretenden gefährlichen sowie inakzeptablen Seiten seiner Persönlichkeit und Neigungen.Wer führt die Behandlung durch?Die Therapie erfolgt durch Dr. Ursula Gasch, welche nicht nur über langjährige psychotherapeutische Erfahrung mit Straftätern und Opfern von Straftaten, sondern auch als forensisch-psychologische Gutachterin verfügt.Wer trägt die Kosten der Behandlung?In der Regel trägt der Klient die Behandlungskosten selbst.
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